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Am 2. Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Für Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten galt eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Ab dem 18. Dezember müssen alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben.
Was für Arbeitgeber gilt:
Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) sicher. Dazu bestimmt das Gesetz:
- Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Ab dem 18. Dezember 2023 gilt das auch für KMU zwischen 50 und 249 Beschäftigten.
- Unternehmen sind verpflichtet, Möglichkeiten zu schaffen, dass die Hinweisgeber ihre Hinweise mündlich, schriftlich unf ggfls. Persönlich abgeben können.
- Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
- Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle den Hinweisgeber über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weiterleitung an eine zuständige Behörde.
- Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen wird beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet. Die Bundesländer können darüber hinaus eigene Meldestellen einrichten.
- Auch anonymen Hinweisen soll nachgegangen werden.
- Zum Schutz der Hinweisgeber vor “Repressalien” enthält das Gesetz eine weitgehende Beweislastumkehr: Wird ein Hinweisgeber im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit “benachteiligt”, wird vermutet, dass diese Benachteiligung eine Repressalie ist. Zudem kommen Schadensersatzansprüche des Hinweisgebers aufgrund von Repressalien in Betracht.
Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Hinweisgeber, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Bis zum 17. Dezember 2021 hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht.